Bestattungsvorsorge bedeutet eine Sorge weniger
Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über ihr Sterben, den Tod und das Danach. Einer der Gründe hierfür ist sicher, dass die Kosten für eine angemessene Bestattung seit 2004 nicht mehr von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Kaum einer kann heute sagen, ob das vorhandene Vermögen zum Zeitpunkt des Ablebens nicht durch Heim- und Pflegekosten oder andere Aufwendungen aufgebraucht ist.
Wer sicherstellen möchte, dass die eigene Bestattung dereinst auch den eigenen Wünschen entspricht, diese finanziell absichern und die Angehörigen entlasten möchte, sollte vorsorgen.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., dessen Mitglied wir sind, empfiehlt daher einen Vorsorgevertrag mit Anlegung eines Treuhandkontos. Diese eingezahlten Gelder gehören zum Schonvermögen und sind vor dem Zugriff durch das Sozialamt gesichert.
Sollte eine Versicherung zur Absicherung der Bestattungskosten bestehen, kann man ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf das Bestattungshaus eintragen lassen. Damit ist das Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Umfang und Inhalt des Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst.
Es kann geregelt werden:
die Bestattungsform: Erd-, Feuer-, See-, Friedwaldbestattung
auf welchem Friedhof und in welcher Grabart die Bestattung stattfinden soll
nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll
wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
wie die Grabpflege geregelt werden soll
wie die Finanzierung geregelt werden kann
Wir beraten Sie gern ausführlich und kostenlos oder informieren Sie sich unter www.bestatter.de.
Auch für den Fall eines schweren Unfalls oder einer schweren Krankheit ist es sinnvoll vorab eine Patientenverfügung auszufüllen und auch vorab eine Vorsorgevollmacht zu regeln. Denn nur dann können die Ärzte und Ihre Angehörigen nach Ihren Wünschen handeln.